Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) für staatlich anerkannte Ausbildungsberufe
Ausbildungsbegleitende Hilfen sollen jungen Menschen die Aufnahme, Fortsetzung sowie den erfolgreichen erstmaligen
Abschluss einer Berufsausbildung und damit eine berufliche
Integration in den ersten Arbeitsmarkt ermöglichen. Ausbildungsbegleitende Hilfen sind Maßnahmen, die eine betriebliche Ausbildung unterstützen und über
betriebs- u. ausbildungsübliche Inhalte hinausgehen.
Ebenso förderfähig sind Maßnahmen, mit denen die
Unterstützung nach Abbruch einer betrieblichen Berufsausbildung bis zur Aufnahme einer weiteren betrieblichen oder
außerbetrieblichen Berufsausbildung erfolgt oder die nach
erfolgreicher Beendigung einer mit abH geförderten betrieblichen Berufsausbildung bis zur Begründung oder Festigung eines
Arbeitsverhältnisses fortgesetzt werden.
Beginn der abH
Ein individueller Einstieg ist nach Absprache mit der zuständigen Beratungsfachkraft jederzeit möglich.
Wie wird die abH finanziert?
Die Kosten für die abH trägt die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter Zwickau, wenn Sie die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen und Ihr Berufsberater zustimmt.
Wer kann an abH teilnehmen?
An abH können Sie teilnehmen, wenn:
- Ihr Ausbildungsabschluss gefährdet ist
- Sie Probleme in den Grundlagenfächern wie Deutsch, Mathematik, Englisch usw. haben
- Sie in Berufstheorie oder Berufspraxis nicht mehr mitkommen
- Sie sich auf die Prüfung vorbereiten
- Sie persönliche Probleme nicht mehr allein lösen können
- Sie an den Abbruch der Ausbildung denken
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